Es gelten folgende Ausleihmöglichkeiten:
Frei zugänglich ist ein großer Teil der Bestände, darunter die meisten nach 1945 erschienenen Monographien und Zeitschriften. Bücher aus dem Freihandbreich können, sofern sie nicht zum Präsenzbestand gehören, außer Haus ausgeliehen werden.
Monographien und Zeitschriften aus dem geschlossenen Magazin sind nicht ausleihbar (Status: Nutzung vor Ort), können aber nach Bestellung im Online-Katalog („Wissensportal Primo“) an den Lesetischen im Freihandbereich benutzt werden.
Ausnahme: Rara (i.d.R. vor 1850 erschienen) und mit Kopierverbot belegte Bände aus dem Magazin werden nur gegen Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses ausgehändigt. Sie können vor Ort unter Aufsicht eingesehen werden.
Besondere Regelungen für Mitglieder der Dt. Gartenbaubibliothek e.V.:
Vereinsmitglieder können sich gegen Vorlage eines Personalausweises vor Ort in der Universitätsbibliothek einen kostenlosen Bibliotheksausweis ausstellen lassen. Die schriftliche Antragstellung vorab ist nicht mehr erforderlich.
Sie können Bücher und Magazinbestände der Gartenbaubibliothek auf dem Postweg bei Übernahme der Portokosten nach Hause entleihen (Sonderausleihe). Ggfs. haften sie für Verlust und Beschädigung. Die Ausleihe ist auf fünf Bände begrenzt.
Für Neumitglieder (Beitritt ab Mai 2025) gilt: Wünschen Sie eine Sonderausleihe, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter gartenbaubibliothek(at)ub.tu-berlin.de und nennen Sie die Kennung, die Sie in Ihrem Begrüßungsschreiben erhalten haben.
Mitglieder, die früher beigetreten sind, bestellen die Sonderausleihen weiterhin über ihr Bibliothekskonto.
Nicht nach Hause versandt werden: Rara, Folioformate, Zeitschriften und Präsenzbestand aus dem Freihandbereich.